Parkplatzmarkierungen sind ein kleiner Teilbereich aus dem Bereich der Fahrbahnmarkierungen im Besonderen und der Bodenmarkierungen im Allgemeinen. Sie sind in der Regel im öffentlichen Raum, auf Parkplätzen und in Tiefgaragen unverzichtbar, denn sie sorgen für eine effiziente und geordnete Nutzung des vorhandenen Parkraumes und erhöhen dadurch die Sicherheit. Aufgrund der hohen Belastungen im Alltag sollten Sie auf professionell verlegte Parkplatzmarkierungen aus hochwertigen Materialien achten.
Wir verlegen Ihnen folgende Arten von Parkplatzmarkierungen und Parkplatzbegrenzungen:
- Parkbuchtenmarkierungen
- Parkplatzmarkierungen
- Stellplatznummern
- Behindertenparkplätze
- Frauen- und Mutter-Kind-Parkplätze
- Sperrflächen und Parkverbotszonen
- Kennzeichnung von Gefahrenbereichen
- Gebots- und Verbotsmarkierungen
- Vieles mehr
Unsere Parkplatzmarkierungen sorgen für eine effiziente, geordnete und damit sicherere Nutzung Ihrer Parkflächen – sei es im öffentlichen Bereich, auf privaten Parkflächen, Parkplätzen und Tiefgaragen oder im Außenbereich Ihres Betriebs. Wir kümmern uns um Ihre Parkplatzmarkierungen und Parkplatzbegrenzungen sowie um viele weitere Arten von Bodenmarkierungen und Verkehrseinrichtungen.
Qualität und Erfahrung
Ihre Parkplatzmarkierungen dienen im Innen- und Außenbereich der übersichtlichen Kennzeichnung Ihrer Parkflächen. Neben Stellplatzmarkierungen und Parkplatzbegrenzungen finden vor allem häufig Stellplatznummern, Leitzylinder und diverse Piktogramme sowie Gebots- und Verbotsmarkierungen Ihren Weg auf die unterschiedlichsten Untergründe. Dabei müssen die Markierungen den unterschiedlichsten Chemikalien, Motorölen, Enteisungsmitteln, Baumharzen und vielem mehr standhalten. Deshalb ist es nicht nur wichtig eine Analyse des Bodens vorzunehmen, sondern bei der Wahl des geeigneten Verfahrens und der passenden Materialien auch die äußeren Einflüsse zu berücksichtigen.
Daher nutzen wir immer qualitativ hochwertige Produkte, die wir mit unserer rund 40 jährigen Erfahrung im Bereich Parkplatzmarkierungen gekonnt in ganz Deutschland zu verlegen wissen. Doch wir sind nicht nur der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie neue Parkplatzmarkierungen und -begrenzungen benötigen. – Wir sind Ihr Spezialist für Bodenmarkierungen, Markierungsarbeiten und Verkehrseinrichtungen aller Art. Werfen Sie einen Blick auf unser Dienstleistungsangebot oder melden Sie sich direkt bei uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Projekt.
Varianten und Sondermarkierungen
Neben den klassischen Parkplatzmarkierungen für reguläre Stellplätze gibt es eine Vielzahl an Sondermarkierungen:
Behindertenparkplätze – gemäß DIN
Frauenparkplätze – häufig direkt an Ausgängen
E-Ladezonen mit Symbolen und Piktogrammen
Kurzzeitparkzonen mit angepasster Parkplatzlinie
Parkboxen für Lieferverkehr oder Carsharing
Bei uns können Sie auch gezielt den Parkplatz markieren lassen, inklusive individueller Gestaltung wie Nummerierungen oder Firmenlogos.
Technik und Materialien
Telatinski Markierungen arbeitet bei der Umsetzung Ihrer Parkplatzmarkierungen mit modernsten Verfahren und langlebigen Materialien:
Kaltplastik oder Zweikomponentenfarbe
Witterungsbeständig und UV-resistent
Rutschhemmende Beschichtungen nach Standard
Scharfe Linienführung durch Lasertechnik und Schablonen
Egal ob Sie Ihre Parkplatzlinie aufbringen lassen möchten oder komplette Flächen neugestalten: Wir liefern präzise Ergebnisse.
Normen und Maße für Parkplatzmarkierungen
Bei Parkplatzmarkierungen kommt es darauf an, wo markiert wird. Auf öffentlichen Straßen gelten StVO und die Richtlinien für die Markierung von Straßen verbindlich. Auf privatem Grund — Firmenparkplätzen, Kundenparkplätzen, Tiefgaragen — sind Sie freier; maßgeblich sind dort die Garagen- und Stellplatzverordnung Ihres Bundeslandes und die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR).
Eine bundesweit einheitliche Norm für Stellplatzmaße gibt es nicht. Jedes Bundesland regelt das selbst. Wir prüfen vor jedem Auftrag, was an Ihrem Standort gilt.
Stellplatzbreite — sie hängt von der Umgebung ab:
- 2,30 m, wenn keine Längsseite begrenzt ist (offener Parkplatz)
- 2,40 m, wenn eine Längsseite an Wand, Stütze oder Bordstein grenzt
- 2,50 m, wenn beide Längsseiten begrenzt sind
Die Länge beträgt mindestens 5,00 m.
Fahrgassen — hier wird es interessant: Je schmaler die Stellplätze, desto breiter muss die Fahrgasse sein, weil beim Einparken mehr Raum zum Rangieren gebraucht wird. Bei rechtwinkliger Aufstellung gilt:
- Stellplätze 2,50 m breit → Fahrgasse mindestens 5,50 m
- Stellplätze 2,40 m breit → Fahrgasse mindestens 6,00 m
- Stellplätze 2,30 m breit → Fahrgasse mindestens 6,50 m
Wer also schmaler markiert, um mehr Plätze unterzubringen, verliert den Gewinn oft an der Fahrgasse wieder. Wie viele Stellplätze tatsächlich auf eine Fläche passen, entscheidet sich an dieser Rechnung — und wir machen sie vorher, nicht nachher.
Barrierefreie Stellplätze sind mindestens 3,50 m breit. Die zusätzliche Breite ist kein Komfort: Sie ist der Raum, den jemand braucht, um neben dem Fahrzeug in einen Rollstuhl umzusteigen. Geregelt in DIN 18040.
Breite der Markierungslinie: Auf öffentlichen Straßen ist der durchgehende Schmalstrich 12 cm breit. Auf Privatgelände gibt es keine feste Vorgabe; üblich sind 5 bis 12 cm, je nach Größe der Fläche.
Sie müssen das nicht selbst nachschlagen. Sagen Sie uns, wo der Platz liegt und wie viele Stellplätze Sie brauchen — wir planen die Aufteilung nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes und sagen Ihnen vorher, was realistisch auf die Fläche passt.
Einsatzgebiet — wo wir markieren
Wir markieren deutschlandweit. Für größere Flächen reisen wir an, das ist bei uns Normalfall und kein Sonderaufwand.
Unser Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen — Köln, Bonn, Düsseldorf und das Ruhrgebiet erreichen wir kurzfristig. Aufträge nehmen wir darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet an, unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin und Hamburg. Weil die Stellplatzvorschriften Ländersache sind, klären wir die jeweils geltenden Maße vor dem Termin ab — das ist bei überregionalen Aufträgen der Punkt, an dem sonst etwas schiefgeht.
Ob sich die Anfahrt für Ihr Projekt rechnet, sagen wir Ihnen offen: Bei kleinen Flächen weit außerhalb ist ein Betrieb vor Ort manchmal die bessere Wahl. Fragen Sie an, wir schätzen das ehrlich ein.
FAQ
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Welche Vorschriften gelten für Parkplatzmarkierungen? Je nach Einsatzbereich gelten unterschiedliche Regeln: auf öffentlichen Flächen die StVO, in Parkhäusern und Tiefgaragen die Garagenverordnung des Bundeslands, auf Betriebsgeländen die Arbeitsstättenregeln. Wir markieren normgerecht und beraten zur passenden Ausführung.
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Wie groß muss ein markierter Stellplatz sein? Als Richtwert: mindestens 2,30 m breit und 5,00 m lang. Barrierefreie Stellplätze brauchen deutlich mehr Breite. Wir planen die Aufteilung so, dass die Fläche optimal genutzt wird.
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Markieren Sie auch Parkdecks und Tiefgaragen? Ja — dort setzen wir besonders robuste Materialien wie Zweikomponentenfarbe oder Kaltplastik ein, die Feuchtigkeit und Reifenabrieb standhalten.
- Welche Sondermarkierungen sind möglich? Von Behindertenparkplätzen über Frauenparkplätze bis zu E-Ladezonen: dazu Stellplatznummern, Piktogramme, Sperrflächen und gekennzeichnete Parkflächen aller Art — alles aus einer Hand.
- Wie lange hält eine Parkplatzmarkierung? Das hängt von Material und Beanspruchung ab: Thermoplastik und Kaltplastik halten viele Jahre, auch bei starkem Verkehr. Wir empfehlen das passende Material für Ihre Fläche.
Haben Sie noch Fragen?
Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.